Zahnimplantate


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Zahnimplantate sind nach einen Urteil des FG Berlin-Brandenburg, AZ: 2K 5507/04 steuerlich absetzbar.

Somit können auch Zahnimplantate als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit dem o.g. Urteil geklärt. Bislang haben manche Finanzämter nur die preiswerten, herausnehmbaren Zähne als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Nach Ansicht des Finanzgerichtes sei dies überholt, da Implantate heutzutage zum Standard gehörten und nicht nur die Optik, sondern auch die Kaufähigkeit und Aussprache verbessern.

 

 

 

 

 

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