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Impressum
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Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus
dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die
UNESCO-Liste des Welterbes 851 Denkmäler in 140 Ländern. Davon sind 660 als
Kulturdenkmäler und 166 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler
werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur (engl. United Nations Educational, Scientific and
Cultural Organization, UNESCO) ist eine Internationale Organisation und
gleichzeitig eine der 16 rechtlich selbständigen Sonderorganisationen der
Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind
193 Staaten in der UNESCO vertreten.
Entstehung
Der Begriff des „kulturellen Erbes“ - héritage - geht auf Henri-Baptiste
Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom
14. Mai 1954 kodifiziert:
„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört,
bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil
jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“
Präambel
Den Anstoß zur Schaffung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die
durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für
die Nachwelt zu retten. Inzwischen haben 184 Staaten die Konvention
unterzeichnet.
Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die 1975 in Kraft trat. Die
bisher 156 beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet
befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten.
Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige
Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage
Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu
entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits
aufgenommener Denkmäler beraten. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten
vom Internationalen Rat für Denkmalpflege und der Weltnaturschutzunion ein.
Fortlaufend wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste)
publiziert.
Kriterien
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler
muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Bis Anfang 2005 wurden
Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie
für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit
der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als
Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 25 Stätten erfüllen zur Zeit
schon Kriterien aus beiden Bereichen.
Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde,
einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die
Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des
Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis
von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen
Kultur dar.
Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden,
architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die
einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit
versinnbildlichen.
Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten
menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder
mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen
Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen
Wandels vom Untergang bedroht wird.
Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder
überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit
künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller
Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der
Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.)
Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von
außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.
Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der
Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Leben, wesentlicher im Gang
befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen
oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang
befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und
Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie
Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt
auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich
solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen
oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
Zudem werden die Güter auf ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und
es wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die
Erhaltung sicherzustellen.
Die "Waldschlößchenbrücke" ist eine Elbbrücke, die in
Dresden gebaut werden soll. Sie würde Teil des geplanten "Verkehrszuges
Waldschlößchenbrücke", einer vierspurigen autobahn-ähnlichen Trasse am
östlichen Rand der Dresdner Innenstadt. Die Waldschlößchenbrücke würde, was
die Bauausführung betrifft, für eine Kapazität von 65.000 Kfz / Tag gebaut
werden.
Wie kann es nun sein, dass eine Stadt wie Dresden bereit
ist die Einstufung in dieses Weltkulturerbe aufzugeben.
Nach Meinung der Befürworter soll damit die Dresdner Innenstadt vom
Autoverkehr entlastet werden. Vielmehr verstärkt der Verkehrszug jedoch den
Autoverkehr, gefährdet die Integrität des UNESCO-Welterbes "Dresdner Elbtal"
und beeinträchtigt den wertvollen Naturraum der Dresdner Elbauen.
Der Brückenbogen der geplanten Brücke erhebt sich 30 m über die Elbe - so
hoch wie ein zehngeschossiges Wohnhaus - und stellt damit, wie auch die
aufgeständerten Zufahrtsstraßen über den Elbauen, eine erhebliche
Beeinträchtigung des Landschaftsraumes dar.
In einem Bürgerentscheid hat sich im Februar 2005 jedoch eine Mehrzahl der
am Bürgerentscheid teilnehmenden Bürger für den "Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke" ausgesprochen.
Was treibt die Menschen, eine ganze Region zu zerstören,
zumindest dahingehend zu verändern, dass offensichtlich etwas neues
entsteht, und etwas alt da gewesenes, dass offensichtlich einen solch hohen
Wert hatte, das es diese besondere Einstufung in das Weltkulturerbe
erhalten, aufzugeben.
Insbesondere auch auf dem Hintergrund, dass Energie immer
teuerer wird, und erste Stimmen bereits Szenarien entwickeln, das Autobahnen
zurückgebaut werden, weil Treibstoff für Autos überhaupt niemand mehr kaufen
kann, weil es lange verboten ist Benzin oder Diesel allein für den Zweck des
Hin- und Herfahrens zu benutzen.
Tritt so etwas ein, wäre eine solche Brücke fatal, aber
nicht nur dieses Projekt, sondern bestimmt gilt dieser Größenwahn auch für
andere Straßenbauprojekte.
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