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 Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 851 Denkmäler in 140 Ländern. Davon sind 660 als Kulturdenkmäler und 166 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.

Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (engl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 16 rechtlich selbständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind 193 Staaten in der UNESCO vertreten.

Entstehung

Der Begriff des „kulturellen Erbes“ - héritage - geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:

„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“

 Präambel

Den Anstoß zur Schaffung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt  gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Inzwischen haben 184 Staaten die Konvention unterzeichnet.

Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die 1975 in Kraft trat. Die bisher 156 beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten vom Internationalen Rat für Denkmalpflege und der Weltnaturschutzunion ein. Fortlaufend wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) publiziert.

 

Kriterien

Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 25 Stätten erfüllen zur Zeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.
Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.)
Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.
Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Leben, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Zudem werden die Güter auf ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und es wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen.

Die "Waldschlößchenbrücke" ist eine Elbbrücke, die in Dresden gebaut werden soll. Sie würde Teil des geplanten "Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke", einer vierspurigen autobahn-ähnlichen Trasse am östlichen Rand der Dresdner Innenstadt. Die Waldschlößchenbrücke würde, was die Bauausführung betrifft, für eine Kapazität von 65.000 Kfz / Tag gebaut werden.

Wie kann es nun sein, dass eine Stadt wie Dresden bereit ist die Einstufung in dieses Weltkulturerbe aufzugeben.

Nach Meinung der Befürworter soll damit die Dresdner Innenstadt vom Autoverkehr entlastet werden. Vielmehr verstärkt der Verkehrszug jedoch den Autoverkehr, gefährdet die Integrität des UNESCO-Welterbes "Dresdner Elbtal" und beeinträchtigt den wertvollen Naturraum der Dresdner Elbauen.

Der Brückenbogen der geplanten Brücke erhebt sich 30 m über die Elbe - so hoch wie ein zehngeschossiges Wohnhaus - und stellt damit, wie auch die aufgeständerten Zufahrtsstraßen über den Elbauen, eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsraumes dar.

In einem Bürgerentscheid hat sich im Februar 2005 jedoch eine Mehrzahl der am Bürgerentscheid teilnehmenden Bürger für den "Verkehrszug Waldschlößchenbrücke" ausgesprochen.

Was treibt die Menschen, eine ganze Region zu zerstören, zumindest dahingehend zu verändern,  dass offensichtlich etwas neues entsteht, und etwas alt da gewesenes, dass offensichtlich einen solch hohen Wert hatte, das es diese besondere Einstufung in das Weltkulturerbe erhalten, aufzugeben.

Insbesondere auch auf dem Hintergrund, dass Energie immer teuerer wird, und erste Stimmen bereits Szenarien entwickeln, das Autobahnen zurückgebaut werden, weil Treibstoff für Autos überhaupt niemand mehr kaufen kann, weil es lange verboten ist Benzin oder Diesel allein für den Zweck des Hin- und Herfahrens zu benutzen.

Tritt so etwas ein, wäre eine solche Brücke fatal, aber nicht nur dieses Projekt, sondern bestimmt gilt dieser Größenwahn auch für andere Straßenbauprojekte.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

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