Urlaub auch für Arbeitslose
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Grundsätzlich gilt ja! Aber es gilt auch " es ist ermessen Sache der Fallmanager. " Also in jedem Fall erst mal mit dem Berater im Arbeitsamt Rücksprache halten, denn sonst läuft man Gefahr die Unterstützung, ob nun Arbeitslosengeld I oder Hartz IV für den Urlaubszeitraum nicht gezahlt zu bekommen. Grundsätzlich hat ein Arbeitsloser auf 3 Wochen Urlaub Anspruch. Ob dieser vom Fallmanger gewährt wird hängt häufig davon ab, ob die Arbeitslosigkeit gerade eingetreten ist, oder schon länger andauert. Man geht davon aus, das jemand der gerade arbeitslos geworden ist besser vermittelbar ist, und so kann die Ortsabwesenheit in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit mitunter verneint werden. Wenn jedoch der Urlaub bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gebucht war, sieht es auch wieder anders aus und wird dann in den meisten Fällen im Sinne der Arbeitslosen entschieden. Niemand würde sonst die Kosten für evtl. Stornokosten übernehmen. Und wenn der Arbeitslose nicht sehr weit vom Heimatort entfernt verreist, legt das Arbeitsamt - heute Arbeitsagentur oder Agentur für Arbeit - Wert darauf, dass die Ferienadresse bekannt gegeben wird, damit eine evtl. passende Stelle unmittelbar angetreten werden kann, bzw. zumindest eine Kontaktaufnahme möglich ist. Ein Arbeitsloser darf drei Wochen Urlaub machen. Wer diese Zeit überschreitet, wird finanzelle Einbussen hinnehmen müssen. Ausnahmen gelten hier für über 58 jährige Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und beabsichtigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, diese Personengruppe darf bis zu 17 Wochen im Jahr vom Heimatort entfernt sich in die Ferien begeben. Auch hier gilt imer in Absprache mit der Arbeitsagentur. Der Anspruch auf Ortsabwesenheit beeinträchtigt im übrigen nicht, wenn ein Arbeitnehmer in einem laufenden Kalenderjahr beriets seinen Jahresurlaub genommen hat, so kann er / sie im Falle der Arbeitslosigkeit nach den Regeln der Arbeitsagenturen trotzdem noch einmal bis zu 3 Wochen Erholungsurlaub bewilligt bekommen.
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