Wohn - Riester
|
Wer jetzt bauen oder kaufen will, sollte die Möglichkeit der Baufinanzierung mit der Wohn-Riester nicht außer Acht lassen. Man kann die Bau - Riester - Förderung für einen Bausparvertrag oder für die Tilgung eines normalen Baudarlehen nutzen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie nach dem 1. Januar 2008 gebaut oder erworben wurde. Grundsätzlich stehen Nutzern von Bausparverträgen Wohnungsbauprämie zu, sowie bei einem Riester - Vertrag die Riester - Förderung. Wenn Sie nun einen Riester-Bausparvertrag nutzen, können Sie auch beide Förderungen in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, Ihre Sparleistung ist höher als der förderfähige Riester-Höchstbetrag von vier Prozent Ihres Jahreseinkommen. Maximal sind das 2100 Euro. Die Wohnungsbauprämie können Sie nur auf den Teil Ihrer Sparbeiträge erhalten, die über dem Riester-Höchstbetrag liegen. Unklar ist heute noch, ob Bausparkassen überhaupt solche Verträge anbieten werden. Riestern geht auch nur einmal, insofern, wenn Sie bereits einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben können Sie wenn Sie bauen oder eine Wohnimmobilie erwerben wollen, Kapital aus Ihrem angesparten Riester-Vertrag entnehmen. Dies wird in der Regel nicht viel sein, da Riester ja erst wenige Jahre läuft. Unabhängig davon können Sie einen normalen Bausparvertrag abschließen und die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn sie die Voraussetzungen und entsprechend förderungberechtig sind. Wenn Ihr Jahreseinkommen als Ehepaar nicht über 51200 Euro und als Alleinstehender niocht über 25600 Euro liegt, sind Sie förderfähig.
|
made by ferien an der ostsee - 2008