Wohn - Riester


Ferien an der Ostsee
 

Home

Autogas

Appartement

Bienen

Barack Obama

Beltquerung

Berufe mit Zukunft

Bild

Bismarck

Che

Chromosomen

Claudia Schiffer

Dahme

Darmkrebs

Denkmalpflege

E47

Einschulung

Erdbeben

Erdwärme

Erlebniswald

Erste U-Bahn ohne Fahrer

Erwerbsminderungsrente

Familienurlaub

Fehmarn

Ferienhaus

Ferienwohnung mit Internet

Ferienwohnungen

Friedrichstadt

Gartengestaltung

Griechenland

Grömitz

Grube

Handel

Hundestrand

Identifikationsmerkmal

Inflation

Inzucht

Ilias

Jimi-Hendrix-Revival

Kaiser Wilhelm II

Karl-May-Spiele

Kellenhusen

Kinderfest

Kinderlieder

Konzert an der Ostsee

Lichtblick

Mietwagen

Mönchsweg

Nordkirche

Oliver Kahn

Ostsee

Ostseeferienwohnungen

Ostsee in Flammen

Ostsee - Rallye

Ostseetherme

Ostseeurlaub

Paulus

Papierflieger

Playmobil

ProChrist

Regen

Riepsdorf

Roncalli

Sommertour

Sonne

Sonnenbrand

Solaranlagen

Schornsteinfeger

Seestern

Sex unter Drogeneinfluss

Teilchenbeschleuniger

Ulysses

Unterfliesen-Dusche

Urlaub

Urlaub an der Ostsee

Urlaub auf dem Bauernhof

Urlaub auch für Arbeitslose

Urlaub mit Hund

Urlaub mit Kindern

Urlaub im Ferienhaus

Urlaub in Deutschland

Übernachtung an der E 47

Frust statt Lust

Weltjugendtag

Weltkulturerbe

Weltraum tourismus

Wohn - Riester

Zahnimplantate

Zimmer

Zimmer mit Dusche

ZWS

 

Kontakt

Links

Impressum

 

 

Wer jetzt bauen oder kaufen will, sollte die Möglichkeit der Baufinanzierung mit der Wohn-Riester nicht außer Acht lassen.

Man kann die Bau - Riester - Förderung für einen Bausparvertrag oder für die Tilgung eines normalen Baudarlehen nutzen.

Voraussetzung ist, dass die Immobilie nach dem 1. Januar 2008 gebaut oder erworben wurde.

Grundsätzlich stehen Nutzern von Bausparverträgen Wohnungsbauprämie zu, sowie bei einem Riester - Vertrag die Riester - Förderung.

Wenn Sie nun einen Riester-Bausparvertrag nutzen, können Sie auch beide Förderungen in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, Ihre Sparleistung ist höher als der förderfähige Riester-Höchstbetrag von vier Prozent Ihres Jahreseinkommen. Maximal sind das 2100 Euro.

Die Wohnungsbauprämie können Sie nur auf den Teil Ihrer Sparbeiträge erhalten, die über dem Riester-Höchstbetrag liegen.

Unklar ist heute noch, ob Bausparkassen überhaupt solche Verträge anbieten werden.

 Riestern geht auch nur einmal,

insofern, wenn Sie bereits einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben können Sie wenn Sie bauen oder eine Wohnimmobilie erwerben wollen, Kapital aus Ihrem angesparten Riester-Vertrag entnehmen.

Dies wird in der Regel nicht viel sein, da Riester ja erst wenige Jahre läuft.

Unabhängig davon können Sie einen normalen Bausparvertrag abschließen und die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn sie die Voraussetzungen und entsprechend förderungberechtig sind.

Wenn Ihr Jahreseinkommen als Ehepaar nicht über 51200 Euro und als Alleinstehender niocht über 25600 Euro liegt, sind Sie förderfähig.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Pagerank Backlink - Pagerank Anzeige ohne Toolbar

made by ferien an der ostsee - 2008